Maßnahmen können durchgeführt werden:
Für die Durchführung der Maßnahmen übernimmt eine Person die Verantwortung.
Wenn die Maßnahme durchgeführt ist, kann sie "abgehakt" werden:
sie ist erledigt. Die Erfüllung / Erledigung kann leicht
festgestellt werden.
Der Auftrag für eine Maßnahme beschränkt
sich auf die durchzuführenden Handlungen, die von einzelnen Personen
oder durch mehrere zu tun sind.