Modell: Formen von Maßnahmen und Vereinbarungen:
Vereinbarungen.
Vereinbarungen zeichnen sich aus durch:
- sie gelten (nur) zwischen den Personen, die sie vereinbart
haben.
- sie können stillschweigend, ausdrücklich, mündlich,
schriftlich oder durch schlüssiges Handeln getroffen werden.
- sie werden in der Regel von jedem der Beteiligten
individuell ausgelegt.
- sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
- sie können widerrufen werden.
- sie verpflichten die beteiligten Personen.
- sie führen zu Sanktionen, wenn die Vereinbarung nicht
eingehalten wird.
- sie können geändert werden.
- sie können eingehalten, nicht eingehalten, teilweise
eingehalten oder gebrochen werden.
Die Einhaltung einer Vereinbarung kann überprüft werden. Verstöße
gegen die Vereinbarungen können ermittelt und die daraus
entstandenen Nachteile dem Vertragspartner zur Last gelegt werden,
der die Vereinbarung nicht (vollständig) erfüllt hat.
Formen von Vereinbarungen:
- Vereinbarungen (alles, was Menschen miteinander und
füreinander tun können, kann auch vereinbart werden).
- Verträge, Abmachungen (für bestimmte Verträge ist eine
Schriftform erforderlich).
- Vollmachten.
Es kann rasch unklar werden, was "eigentlich" vereinbart ist.
Organisationen verpflichten sich nur schriftlich juristisch
verbindlich.